Eine Dashcam ist eine Videokamera (englisch "cam"),
die auf dem Armaturenbrett (englisch "dash") angebracht ist
und mit Blick nach vorn den Verkehr filmt. Dashcams werden zurzeit immer beliebter. Grund für den Einsatz
einer Dashcam ist oft, dass der Fahrer im Falle eines Unfalls seine Unschuld
beweisen können möchte. Mittlerweile findet man solche Kameras sogar schon ab Werk in manchen Autos, so zum Beispiel in der neuen Modellversion der Corvette, die 2015 auf den Markt kommen wird.
Doch Vorsicht! In der deutschen Rechtsprechung
und Literatur ist stark umstritten, ob der Einsatz von Dashcams überhaupt
erlaubt ist. Genauer: das dauerhafte, anlasslose Filmen des vor dem Fahrzeug
befindlichen öffentlichen Straßenverkehrs und die Speicherung der Aufnahmen
verstößt wohl gegen verschiedenste Gesetze wie § 6b Bundesdatenschutzgesetz, §
22 Kunsturhebergesetz und auch das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz.
Zur Einführung in das verwandte Thema "Datenschutz im Auto" lest gern zunächst meinen Artikel: Der
gläserne Autofahrer.
Die oben genannten Verstöße haben verschiedene Konsequenzen.
Erstens, die Aufnahmen dürfen keinesfalls ohne Einwilligung des Gefilmten
veröffentlicht werden, also auch nicht bei Youtube o. ä. hochgeladen werden.
Zweitens, das Video kann im Schadensersatzprozess vor einem Zivilgericht nicht
als Beweismittel verwertet werden. Dies gilt zumindest, wenn der Gegner der
Verwendung widerspricht und eine Abwägung der widerstreitenden Interessen die
Unverwertbarkeit ergibt. Allenfalls ganz kurze Aufnahmen vor, während und nach
einem Unfall könnten zulässig und verwertbar sein. Schließlich könnte es sich
um einen Verstoß handeln, der vom Betroffenen abgemahnt werden darf. Und das
kann ggf. teuer werden…
Wir dürfen besonders gespannt sein, wie der künftige Corvette-Fahrer in Deutschland mit dieser Rechtslage umgehen wird. Die Versuchung, das Verbot zu ignorieren, wird groß sein. Sollte die neue Corvette nämlich mit dem so genannten
"Performance Data Recorder" ausgestattet sein, so werden wie im professionellen Rennsport alle fahrrelevanten Daten
(Telemetrie) aufgezeichnet. Neben der Speicherung von Informationen wie
Geschwindigkeit, Streckenverlauf, G-Kräften und Drehzahl ist es sogar möglich,
die Innenraumgeräusche mit einem Mikrofon aufzunehmen. Außerdem filmt
ständig eine fest eingebaute Dashcam das
Verkehrsgeschehen aus Sicht des Fahrers. In das von der Corvette so aufgezeichnete Video lassen sich später die Telemetrie-Daten einblenden. So
wird es kinderleicht, der Öffentlichkeit zum Beispiel über Youtube seine
Fahrkünste zu zeigen und seine Fahrtechnik im Nachhinein zu analysieren. Allerdings dürfte dies in Deutschland einen Gesetzesverstoß darstellen...
[Quellen:
AG München, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14
RAe Dr. Thomas Balzer und Dr. Michael Nugel, "Minikameras im Straßenverkehr", NJW 2014, 1622
Sören Harder bei Spiegel Online, Artikel vom 22.08.2014, abgerufen am selbigen Tage unter http://www.spiegel.de/auto/aktuell/valet-mode-in-der-chevrolet-corvette-big-brother-faehrt-mit-a-987189.html
Automotive News auf cosworth.com, abgerufen am 22.08.2014 unter http://www.cosworth.com/pr-media/news-archive/automotive/chevrolet-unveils-cosworth-performance-data-recorder-for-corvette/]
AG München, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14
RAe Dr. Thomas Balzer und Dr. Michael Nugel, "Minikameras im Straßenverkehr", NJW 2014, 1622
Sören Harder bei Spiegel Online, Artikel vom 22.08.2014, abgerufen am selbigen Tage unter http://www.spiegel.de/auto/aktuell/valet-mode-in-der-chevrolet-corvette-big-brother-faehrt-mit-a-987189.html
Automotive News auf cosworth.com, abgerufen am 22.08.2014 unter http://www.cosworth.com/pr-media/news-archive/automotive/chevrolet-unveils-cosworth-performance-data-recorder-for-corvette/]